Mehrere Arbeitgeber & Nebenjob
Wer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist – ob als Hauptjob plus Nebenjob, in zwei Teilzeitstellen oder mit einem Minijob – hat steuerlich einige Besonderheiten zu beachten. Spesenprofi unterstützt beliebig viele Arbeitgeber und berechnet die Werbungskosten für jedes Arbeitsverhältnis getrennt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Einmal – nicht pro Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (§ 9a EStG) gilt für alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusammen – nicht pro Arbeitgeber. Es spielt also keine Rolle, ob du bei einem oder fünf Arbeitgebern beschäftigt bist: Der Freibetrag wird einmalig von der Gesamtsumme deiner Werbungskosten abgezogen.
Das bedeutet: Übersteigen deine Werbungskosten aus allen Arbeitsverhältnissen zusammen die 1.230 €, lohnt sich die detaillierte Auflistung in der Anlage N.
Werbungskosten werden gesamt summiert
Die Werbungskosten aus allen Arbeitsverhältnissen werden addiert und gemeinsam dem Pauschbetrag gegenübergestellt. Hast du z. B. 800 € Fahrtkosten zum Hauptjob und 600 € Fahrtkosten zum Nebenjob, ergeben sich 1.400 € – also 170 € über dem Pauschbetrag, die du zusätzlich steuermindernd geltend machen kannst.
Spesenprofi erfasst und berechnet die Werbungskosten pro Arbeitgeber getrennt und weist sie im Export einzeln aus – für den Steuerberater oder das Finanzamt übersichtlich nachvollziehbar.
Erste Tätigkeitsstätte pro Arbeitgeber
Jedes Arbeitsverhältnis hat seine eigene erste Tätigkeitsstätte. Das bedeutet: Für jeden Arbeitgeber wird die Entfernungspauschale separat berechnet – mit der jeweiligen Entfernung zwischen Wohnung und dem entsprechenden Arbeitsort.
Beispiel:
- Hauptjob, 18 km entfernt, 200 Arbeitstage → 200 × 18 × 0,38 € = 1.368 €
- Nebenjob, 9 km entfernt, 80 Arbeitstage → 80 × 9 × 0,38 € = 273,60 €
- Gesamt Fahrtkosten: 1.641,60 € – übersteigt den Pauschbetrag um 411,60 €
In Spesenprofi legst du für jeden Arbeitgeber einen eigenen Arbeitsort an. Die Entfernungspauschale wird automatisch für jedes Arbeitsverhältnis korrekt berechnet.
VMA und Dreimonatsfrist bei mehreren Arbeitgebern
Die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand läuft pro Tätigkeitsstätte separat – und damit auch getrennt nach Arbeitgeber. Bist du bei Arbeitgeber A an einem auswärtigen Ort tätig, hat das keinen Einfluss auf die Frist bei Arbeitgeber B.
Mehr dazu im Artikel Die Dreimonatsfrist bei Auswärtstätigkeiten.
Nebenjob und Steuerklasse 6
Wer zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse hat, zahlt für den Nebenjob automatisch nach Steuerklasse 6 – dem höchsten Abzug ohne Freibeträge. Das klingt nachteilig, lässt sich aber durch eine Steuererklärung weitgehend ausgleichen:
- Alle Werbungskosten aus beiden Jobs werden zusammengerechnet
- Der Pauschbetrag (oder höhere tatsächliche Kosten) wird abgezogen
- Zu viel gezahlte Lohnsteuer aus Steuerklasse 6 wird erstattet
Fazit: Mit Nebenjob lohnt sich die Steuererklärung in der Regel immer.
Minijob (520-€-Job)
Auch für einen Minijob können Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern du eine Steuererklärung einreichst. Die Einnahmen aus dem Minijob werden dann zu den übrigen Einkünften addiert, und der Pauschbetrag wird auf die Gesamtsumme angewendet.
Spesenprofi erfasst Dienste und Fahrtkosten auch für Minijob-Arbeitgeber – die Berechnung erfolgt identisch zu anderen Arbeitsverhältnissen.
Steuererklärung: Bei mehreren Arbeitgebern fast immer sinnvoll
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Nebenjob mit Steuerklasse 6 | Steuererklärung einreichen – Rückerstattung wahrscheinlich |
| Werbungskosten über 1.230 € gesamt | Tatsächliche Kosten detailliert angeben |
| Werbungskosten unter 1.230 € gesamt | Pauschbetrag greift automatisch – kein Mehrwert durch Auflistung |
| Minijob zusätzlich | Steuererklärung prüfen – je nach Gesamtkosten lohnend |
Wie Spesenprofi hilft
Spesenprofi ist für mehrere Arbeitgeber ausgelegt:
- Du kannst beliebig viele Arbeitgeber mit eigenen Arbeitorten und Entfernungen anlegen
- Dienste werden pro Arbeitgeber getrennt erfasst und ausgewertet
- Der Export weist die Werbungskosten aufgeschlüsselt nach Arbeitgeber aus – ideal für die Anlage N oder den Steuerberater
- Die Gesamtsumme aller Werbungskosten wird übersichtlich zusammengefasst
Weiterführende Quellen
Stand: Juni 2026